GEIG
Alles was Sie jetzt wissen müssen
Gebäude-Elektroinfrastruktur-Gesetz – GEIG
Elektrofahrzeuge sind unverzichtbarer Bestandteil der Klimaschutzstrategie, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Grundlage dafür: eine flächendeckende Ladeinfrastruktur. Zum einen lässt sich damit die kontinuierlich anwachsende Zahl an E-Autos umfassend mit Strom versorgen, zum anderen schaffen mehr gut erreichbare Ladesäulen wiederum einen Anreiz für Bürger, zum Elektroauto zu wechseln. Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität, kurz GEIG, schafft dafür die regulatorischen Rahmenbedingungen und beschleunigt den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur im Gebäudebereich.
Das Ziel bis 2030
GEIG 2026: Neue Pflichten für Ladeinfrastruktur kommen
Die GEIG-Novelle verschärft die Anforderungen an Ladepunkte, Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur deutlich. Besonders betroffen sind bestehende Nichtwohngebäude mit mal als 20 Stellplätzen. Für viele Gebäude gilt ab dem 1. Januar 2027 Handlungsbedarf.

Was ändert sich für Sie?
- GEIG als Hebel für Entwicklung und Ausbau der Elektromobilität
- Realisierung der Elektromobilität bei Ihren Projekten
- Mehr Installationen von Ladepunkten
- Neue Nachrüstungspflichten für Bestandsgebäude
Für wen das GEIG verpflichtend ist
Das GEIG gilt für alle Unternehmen und Immobilienbetreiber, die zugleich Eigentümer von Gebäuden sind. Ob Ihr Projekt betroffen ist, finden Sie in drei einfachen Schritten heraus.
Anwendungsbereich des GEIG
Das GEIG regelt die Errichtung der vorbereitenden Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in Neubauten sowie Bestandsgebäuden.
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Was bedeutet Ladeinfrastruktur?
Als Ladeinfrastruktur wird das gesamte Spektrum elektrotechnischer Verbindungen für die Elektromobilität bezeichnet, die zur Installation, zum Betrieb und zur Steuerung der Ladepunkte notwendig ist.
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Was bedeutet Leitungsinfrastruktur?
Unter Leitungsinfrastruktur versteht man eine geeignete Leitungsführung für Elektro- und Datenleitungen, die unter Zuhilfenahme von Leerrohren, Kabelschutzrohren, Bodeninstallationssystemen und Kabelpritschen umgesetzt wird, um nur einige Beispiele zu nennen. Darüber hinaus umfasst die Leitungsinfrastruktur den erforderlichen Raum für den Zählerplatz und den Einbau intelligenter Messsysteme.
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Was gehört dazu?
Was, wann, in welchem Umfang?
Kategorie | Schwelle | Vorbereitung | Ladepunkte | Besonderheit |
Neues Nichtwohngebäude | > 5 Stellplätze | 50 % Vorverkabelung Rest Leitungsinfrastruktur | 1 Ladepunkt je 5 Stellplätze | Strenge Vorgaben für Verwaltungs- / Kommunikations- / Organisationsgebäude |
Bestand Nichtwohngebäude ab 01.01.2027 | > 20 Stellplätze | 50 % Leitungsinfrastruktur | Alternativ: 1 Ladepunkt je 10 Stellplätze | Öffentlich zugängliche Leistungsalternative möglich |
Größere Renovierung | Wohnen > 3 Stellplätze Nichtwohnen > 5 Stellplätze | 50 % Vorverkabelung Rest Leitungsinfrastruktur | Mindestens 1 Ladepunkt | Bei Erneuerung von Parkplatz oder Elektrik |
Neues Wohngebäude | > 3 Stellplätze | 50 % Vorverkabelung Rest Leitungsinfrastruktur | Mindestens 1 Ladepunkt | Anforderung gilt für neue Wohngebäude |
Fazit:
Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen gelten am dem 1. Januar 2027 neue Anforderungen. Betreiber müssen entweder einen Ladepunkt je 10 Stellplätze vorsehen oder mindestens 50 % Ladeinfrastruktur bereitstellen.
Leitungsinfrastruktur vorbereiten
Elektroinfrastruktur
realisieren
Hinweise zum aktuellen Rechtsstand
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist am 25. März 2021 in Kraft getreten und wurde seitdem fortlaufend aktualisiert.
Offizielle Rechtsquellen:
Gebäude‑Elektromobilitätsinfrastruktur‑Gesetz (GEIG):
https://www.gesetze-im-internet.de/geig/
Bundesgesetzblatt – Verkündungen und Gesetzesfassungen:
https://www.recht.bund.de/
Gesetz zur Änderung des Gebäude‑Elektromobilitätsinfrastruktur‑Gesetzes (2024):
https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/gesetz-zur-aenderung-des-gebaeude-elektromobilitaetsinfrastruktur-gesetzes.html




